Mitglied werden

  • 1 Genossenschaftsanteil beträgt 500€
  • weitere Anteile je 500 € möglich

Satzung

Beitrittserklärung Neumitglied und weitere Anteile

§ 15 GenG
Beitrittserklärung(1)
Nach der Anmeldung der Satzung zum Genossenschaftsregister wird die Mitgliedschaft durch eine schriftliche, unbedingte Beitrittserklärung und die Zulassung des Beitritts durch die Genossenschaft erworben. Dem Antragsteller ist vor Abgabe seiner Beitrittserklärung eine Abschrift der Satzung in der jeweils geltenden Fassung zur Verfügung zu stellen.

Kündigung (1) Jedes Mitglied kann seine Mitgliedschaft zum Schluss eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von zwei Jahren schriftlich kündigen. (2) Soweit ein Mitglied mit mehreren Geschäftsanteilen beteiligt ist, ohne hierzu durch die Satzung oder eine Vereinbarung mit der Genossenschaft verpflichtet zu sein, kann es
schriftlich einen oder mehrere Geschäftsanteile seiner weiteren Geschäftsanteile zum Schluss eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von vierundzwanzig Monaten
kündigen.

Hinweis:
Formulare ausdrucken und ausgefüllt mit Unterschrift abgeben